Wir leben in einem digitalen Zeitalter. Die meisten Menschen nutzen inzwischen die Möglichkeit des Online Bankings und auch beim Thema Mobilität ist die Digitalisierung nicht mehr wegzudenken. Mit dem Umstieg vom rosafarbenen Papierrezept auf das e-Rezept macht auch das Gesundheitswesen einen Schritt in die Zukunft. Es ist eine Chance für bessere und vor allem sichere Versorgung.
In der Hohenzollern Apotheke sind wir bestens auf das Einlösen und Beliefern von e-Rezepten vorbereitet und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Mit der Einführung des e-Rezepts treibt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Digitalisierung des Gesundheitswesens weiter voran. Seit dem 1. Januar 2024 sind Ärzt:innen und Zahnmediziner:innen in Deutschland dazu verpflichtet, das e-Rezept zu nutzen, wenn sie verschreibungspflichtige Medikamente verordnen. Doch was ist ein e-Rezept eigentlich, wie funktioniert es und gibt es Änderungen im Praxisablauf? Wir fassen Ihnen alle wichtigen Informationen zusammen und beantworten häufig gestellte Fragen.
Der Begriff e-Rezept ist eine Abkürzung für das elektronische Rezept. Mit diesem können Ärzt:innen Medikamente in digitaler Form verordnen. Es ersetzt also das bekannte rosafarbene Rezept in Papierform. Alle Informationen des e-Rezepts werden von den verordnenden Ärzt:innen digital und zentral auf einem sicheren Server gespeichert.
Man kann sich das in etwa so vorstellen: In der Arztpraxis wird das e-Rezept in ein digitales Postfach gelegt. Das e-Rezept kann nur abgerufen und eingelöst werden, wenn man den so genannten Token dazu hat. Der Token ist so etwas wie ein Schlüssel, der Zugang zu dem digitalen Postfach gibt, in dem das elektronische Rezept liegt. Die Patient:innen können alleine entscheiden, was sie mit dem Rezept bzw. dem Token machen.
Es gibt vier verschiedene Schlüssel bzw. Möglichkeiten, den Token zu bekommen:
Die Schlüssel sind alle gleichwertig und können gleichzeitig verwendet werden: Die Praxis kann das Rezept ausdrucken, die Patient:innen können es trotzdem auch noch über die elektronische Gesundheitskarte in der Apotheke abrufen lassen.
Das e-Rezept kann grundsätzlich auf drei verschiedene Weisen eingelöst werden:
In der Apotheke legen Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte vor. Diese wird in ein Lesegerät gesteckt, wodurch die Apothekerinnen und Apotheker direkten Zugang zum Rezept-Server erhält, um das Rezept herunterzuladen. Eine PIN ist hierbei nicht notwendig. Hinweis: Für die Nutzung der elektronischen Versichertenkarte als Schlüssel muss diese in der Praxis einmalig eingelesen werden.
Um die offizielle App der gematik zu nutzen, benötigen Sie ein Smartphone mit einer Kontaktlos-Funktion (NFC-Funktion) und Ihre eGK samt zugehöriger PIN, die von der Krankenkasse bereitgestellt wird. Alternativ kann die Authentifizierung auch über die elektronische Patientenakte erfolgen. Das e-Rezept wird digital auf das Smartphone übertragen, und der Rezeptcode kann in der Apotheke zum Einlösen verwendet werden.
Versicherte können sich in der Arztpraxis auch einen Papierausdruck des e-Rezepts geben lassen. Dieser Papierausdruck wird direkt aus dem Praxisverwaltungssystem, erstellt und sieht ein bisschen anders aus, als das bekannte, rosafarbene Papierrezept, kann aber genauso eingelöst werden. Auf dem Ausdruck befindet sich ein Code, der von Apothekerinnen und Apothekern vor Ort ganz einfach eingescannt wird, um Zugriff auf das elektronische Rezept auf den sicheren Server zu bekommen. Danach können die Medikamente entsprechend abgegeben werden.
Natürlich können Sie Ihr e-Rezept in Form des Papierrezeptes, mit Ihrer eGK oder mit der offiziellen “Das E-Rezept”-App auf dem Handy in unseren Filialen vorzeigen und so einlösen. Darüber hinaus bieten wir folgende Möglichkeiten:
Sie können ein Foto von dem Papierrezept oder einen Screenshot von dem entsprechenden QR-Code in der „Das E-Rezept“-App machen. Das Bild können Sie dann unkompliziert per WhatsApp oder auch via E-Mail zu uns in die Hohenzollern Apotheke senden.
Das Foto von dem Papierrezept bzw. der Screenshot aus der App kann, wie gewohnt, in unserem Online-Shop unter shop.hza.de hochgeladen und eingelöst werden.
Ja, das ist auf Wunsch möglich. Das geht über die KIM, den einheitlichen und sicheren Standard für die digitale Übermittlung medizinischer Dokumente. Vor Ort wird das e-Rezept dann vom zentralen Server abgerufen und die Sie werden mit den benötigten Medikamenten versorgt.
Das e-Rezept ist, wie das bekannte Papierrezept, nach Ausstellung 28 Tage/4 Wochen gültig. Im Rahmen von Mehrfachverordnungen sind Rezepte – ob digital oder auf Papier – maximal ein Jahr lang gültig.
Übersichtlichkeit
Sie haben alle verordneten Mittel in einer Übersicht (nur mit der offiziellen “Das E-Rezept”-App auf dem Smartphone möglich).
Arzneimittelsicherheit
Das e-Rezept kann den Schutz vor Wechselwirkungen erhöhen, da diese vor der Herausgabe von Arzneimitteln festgestellt. werden können
Folgerezepte ohne Arztbesuch
Folgerezepte können im selben Quartal ganz einfach ohne zusätzlichen persönlichen Besuch in der Praxis ausgestellt werden
Schneller bestellen
Sie können Ihre Medikamente direkt nach dem Besuch der ärztlichen Sprechstunde bestellen und direkt vor Ort abholen oder mit dem Botendienst nach Hause liefern lassen.
Ressourcen sparen
Sie benötigen keinen Papierausdruck und sparen damit Ressourcen.
Immer griffbereit
Die digitalisierte Version kann unterwegs nicht verloren gehen.
Einfach weitergeben
Sie können das Rezept Angehörigen zum Einreichen übergeben.
Die datenschutzkonforme Übermittlung und Speicherung der Patientendaten hat höchste Priorität. Das e-Rezept wird als Teil der elektronischen Patientenakte (ePA) im digitalen Gesundheitsnetz sicher gespeichert – genauer gesagt auf dem e-Rezept-Fachdienst. Der Fachdienst ist ein Server in der Telematikinfrastruktur, welcher den gesamten Workflow ermöglicht. Das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) regelt die Nutzungsbedingungen: Die sensiblen Rezeptdaten und die Daten der Gesundheitskarte werden durch das PDSG vor unbefugten Zugriffen geschützt. Die Dateneingabe ist dabei mehrfach verschlüsselt, um die Sicherheit zu jeder Zeit zu gewährleisten. Praxen signieren Rezepte beim Ausstellen fälschungssicher, eine Verordnung rezeptpflichtiger Arzneimittel durch Dritte ist also nicht möglich.
Die Sicherheitsarchitektur des e-Rezeptes wurde zusammen mit Expertinnen und Experten erarbeitet. Sie wird fortlaufend überprüft. Bei der Erarbeitung des e-Rezeptes waren außerdem das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit eingebunden.
Die neuen Regelungen zur Verordnung für apothekenpflichtige Medikamente sollen vorerst nur für die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) gelten. Inzwischen bieten aber auch immer mehr private Krankenkassen das e-Rezept an. Der Ablauf und die Nutzung der Anwendung ist ähnlich zum Vorgehen der gesetzlichen Krankenkassen. Voraussetzung hierfür ist, dass die jeweilige private Krankenkasse die Infrastruktur unterstützt. Wenn die Krankenversicherung keine Versicherungskarte bereitstellt, kann das e-Rezept über die „Das E-Rezept“-App mit der Krankenversicherungsnummer und der Gesundheits-ID genutzt werden.
Nein, das e-Rezept wird nicht auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert. Sie ist lediglich einer der möglichen Schlüssel, um das Rezept digital vom zentralen Server abzurufen. Das Rezept liegt die ganze Zeit auf dem Server.
Da die eGK ohne PIN-Eingabe funktioniert, sollten Patient:innen im Falle eines Verlustes ihrer Gesundheitskarte diese möglichst zeitnah von ihrer Krankenkasse sperren lassen.
In diesem Fall muss Kontakt zu der Ärztin bzw. dem Arzt aufgenommen werden, die/der das e-Rezept ausgestellt hat. Diese können das e-Rezept nachträglich ausdrucken oder über die KIM direkt an die Apotheke übermitteln.
Ärzt:innen können ihren Patient:innen wie bisher üblich alle benötigten verschreibungspflichtigen Medikamente verschreiben. Weitere Verschreibungsarten folgen gemäß eines Stufenmodells.
Für die Patient:innen hat dies keine Konsequenzen. Sie können die Papierrezepte weiterhin ganz normal in der Apotheke einlösen. Für Ärzt:innen und Zahnärzt:innen wird mit dem Digital-Gesetz eine Sanktion eingeführt. Sie müssen mit einer Honorarkürzung rechnen.
Mit dem Fortschritt der Telematikinfrastruktur ist es auch möglich, Rezepte ohne persönlichen Besuch in der Praxis zu erhalten. Die Abläufe und Bedingungen hierfür sind unterschiedlich. Am besten Fragen Sie fragen direkt bei Ihren Ärzt:innen nach, ob das Ausstellen eines e-Rezeptes auch ohne Besuch möglich ist.
Weitere Informationen zum Thema: Was ist ein e-Rezept? finden Sie auf den Websites der Verbraucherzentrale, der Kassenärtlichen Bundesvereinigung (KBV) sowie des Bundesgesundheitsministeriums. Zudem stehen Ihnen unsere Apothekerinnen und Apotheker in unsere Filalen vor Ort jederzeit bei Fragen rund um Gesundheitsthemen zur Verfügung.
In unserem Video beantworten wir Ihnen die häufigsten Fragen zum Thema e-Rezept und informieren Sie über die verschiedenen Wege und Möglichkeiten, um es bequem und einfach einzulösen – ob per Smartphone-Anwendung, per Krankenkassen-Karte oder ganz klassisch über das bekannte Papierrezept.