Nutzungsbedingungen Bonusheft

1. Funktionsweise

Der Teilnehmer ist berechtigt, seine Einkäufe durch Vorlage der Bonusheftes in der teilnehmenden Apotheke erfassen zu lassen und so Einkaufsvorteile und/oder Treuepunkte zu erhalten. Diese kann er nur bei den Hohenzollern-Apotheken wieder einlösen.

2. Sammeln von Treuepunkten

2.1. Änderungen bzgl. der Ausgabebedingungen der gewährten Punkte und des Werts pro Punkt bleiben der Apotheke vorbehalten. Treuepunkte werden freiwillig gewährt, ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden.

2.2. Die Treuepunkte werden dem Teilnehmer nur sofort bei einem Einkauf ausgegeben. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.

2.3. Der Vertragspartner behält sich vor, ausschließlich für Waren Treuepunkte zu vergeben und Einkaufsvorteile zu gewähren, bei denen dies rechtlich zulässig ist. Zudem kann die Apotheke Waren/Leistungen von der Vergabe ausschließen (z.B. Rabattaktionen, Sondernachlässe etc.).

2.4. Bei Rücktritt vom Kaufvertrag ist die vergebene Treuepunktemenge, bzw. die gewährten Rabatte entsprechend zurückzuführen: Bei Umtausch von Waren wird der entsprechende Minder- oder Mehrwert verrechnet. Wurde über die zu stornierenden oder zu verrechnenden Treuepunkte ganz oder teilweise verfügt und eine Stornierung der Treuepunkte ist aufgrund dieser Verfügung ganz oder teilweise nicht möglich, so ist der Kunde verpflichtet, den Wert der Treuepunkte entsprechenden Geldbetrag zu erstatten.

3. Einlösen von Treuepunkten

Vollständig beklebte Bonushefte (20 Treuepunkte) können in teilnehmenden Apotheken als Gutschrift über 10,- € verwendet werden (Ausgenommen sind verschreibungspflichtige Medikamente). Die Verrechnung der Gutschrift erfolgt personenbezogen und nur gegen Unterschrift. Hierfür muss das vollständig gefüllte Heft vorgelegt werden. Das Heft wird vernichtet und der Kunde erhält auf Wunsch ein neues Heft.

4. Haftung

Auf eine Gutschrift oder Verrechnung der Treuepunkte verloren gegangener, gestohlener oder zerstörter Bonushefte besteht kein Anspruch. Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch oder Manipulation zum Schaden der Apotheken, behält sich die Apotheke vor, den Inhaber und das Heft fristlos von der Teilnahme auszuschließen, sowie ggf. strafrechtlich verfolgen zu lassen und Schadensersatz zu verlangen.

5. Beendigung, Verfall

5.1. Die Apotheke behält sich vor, das Bonusprogramm (bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch fristlos) ganz oder teilweise zu beenden oder einzelne Bedingungen zu verändern.

5.2. Die Apotheke behält sich ferner vor, diese allgemeinen Teilnahmebedingungen zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies im Interesse einer einfachen und sicheren Abwicklung und insbesondere zur Verhinderung von Missbräuchen erforderlich ist. Änderungen werden durch Aushang in den teilnehmenden Apotheken sowie durch Veröffentlichung auf der Homepage bekanntgegeben.